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Die Freude über die Öffnungsperspektiven für den Sport war groß, wurde nun aber schnell getrübt – zumindest den Kinder- und Jugendsport betreffend. Das Sozial- und das Kultusministerium Baden-Württemberg haben sich darauf geeinigt, dass alle Personen ab sechs Jahren für die Nutzung von Sportanlagen und Sportstätten einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen. Hiervon erfasst sind auch Kinder unter 14 Jahren sowie deren Trainer*innen beim Vereinssport in 20-er Gruppen.

Die ministerialen Vertreter*innen nennen es einen Kompromiss. „Doch tatsächlich ist die Entscheidung wirklichkeitsfern und praxisfremd. Das hat nichts mit einem geregelten Ablauf in einem Sportverein zu tun und entbehrt jeglicher Logik“, erklärt WLSB-Präsident Andreas Felchle. Im Bundesvergleich glänzt das Land mit der Regelung nicht unbedingt. In Rheinland-Pfalz zum Beispiel dürfen Kinder bis einschließlich 14 Jahren im Außenbereich ohne Test in 20-er Gruppen trainieren. „Die Testpflicht für unsere Jüngsten stellt das Gegenteil von Lockerungen für den Sport dar und belastet das Ehrenamt bis auf das Äußerste“, kritisiert Felchle.

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