Die GEMA hat seit Beginn der Pandemie im März 2020 ihre Kunden freiwillig, unbürokratisch und mit größtmöglicher Kulanz unterstützt, indem die vertraglich vereinbarten Lizenzgebühren für die Zeit der Betriebsschließung ohne Anrechnung von staatlichen Hilfsmaßnahmen gutgeschrieben wurden.
Mit der zunehmenden Rückkehr zum öffentlichen Leben und den damit verbundenen Öffnungsmöglichkeiten beendet die GEMA die bisher geltende Kulanzregelung der Gutschriften für Dauernutzungen zum 31. Mai 2021. Die vertraglich vereinbarte Lizenzierung für Dauernutzungen in Form laufender Jahres-, Quartals- und Monatsverträge wird zum 1. Juni 2021 inklusive der hiermit verbunden Zahlungsverpflichtungen wieder regulär aufgenommen.
Sportkreis Reutlingen e.V.