• Kaum Neueintritte bei Kindern und Jugendlichen
• Sportkreisvorsitzender Manuel Hailfinger: „Sportstätten sollten in den Schulferien geöffnet bleiben“
In der jährlichen Mitgliederbestandserhebung des organisierten Sports in Baden-Württemberg bilden sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlich ab. Ein großes Minus verzeichnen die Sportvereine in Baden-Württemberg in der Altersgruppe der unter 10-jährigen. In dieser Altersgruppe fallen besonders die fehlenden Neueintritte auf.
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Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Solidarpakts Sport im Jahr 2021 insgesamt 84 kommunale Sportstättenbauprojekte (siehe Anhang) mit rund 13,1 Millionen Euro. Darauf haben sich das Kultusministerium, die Regierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt.
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Sportkreisvorsitzender Manuel Hailfinger (1.Reihe rechts) und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden Christopher Ott und Christoph Weiblen mit allen Preisträgern vor dem Kreuzeiche-Stadion
Sportlerehrung mal anders - nämlich unter Corona-Bedingungen. Bei schönstem Wetter auf der Tribüne des Kreuzeiche-Stadions in Reutlingen fand die diesjährige Sportlerehrung des Sportkreises Reutlingen statt. Open Air mit Abstand und Mundschutz, aber trotzdem ein voller Erfolg, sind sich Verantwortliche, Sportler und Gäste einig. Ein sportliches Rahmenprogramm fiel in diesem Jahr Corona zum Opfer, so konnten sich die wenigen Ehrengäste, Presse und Sponsoren in entspannter Stadionatmosphäre auf das Wesentliche konzentrieren: die Ehrung der erfolgreichtsen Sportler*innen und Mannschaften des Jahres 2019.
Sportkreis Reutlingen begrüßt das Sofortprogramm zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat gemeinsam mit den beiden Schwimmverbänden sowie DLRG-Landesverbänden in Baden-Württemberg ein „Corona-bedingtes Sofortprogramm zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit“ initiiert. Durch dieses befristete Programm soll dem erhöhten Bedarf Rechnung getragen werden, das Programmvolumen beträgt 900.000 Euro. Durch die Corona-bedingte Schließung der Schwimm- und Hallenbäder hat sich der ohnehin große Bedarf an Schwimmkursen deutlich erhöht. Nach Schätzungen der baden-württembergischen Schwimmverbände haben etwa 100.000 Kinder seit dem Beginn der Corona-Pandemie vor 14 Monaten im Land nicht oder nicht sicher schwimmen gelernt. Alle Anbieter führen lange Wartelisten für Anfängerschwimmkurse.
Jeder Kurs wird pauschal mit 200 Euro bezuschusst. Sollte ein Schwimmkurs nur durch die Anmietung von Schwimmflächen umsetzbar sein, können diese Kosten zusätzlich mit bis zu 200 Euro pro Kurs bezuschusst werden. Dadurch soll ermöglicht werden, dass die Elternbeiträge stabil bleiben. Die maximale Fördersumme beträgt somit 400 Euro pro Kurs. Bei der Durchführung der Schwimmkurse sind die Maßgaben der jeweils gültigen Corona-Verordnung sowie der Corona-Verordnung Bäder und Saunen einzuhalten. Der Reutlinger Sportkreis-Vorsitzende Manuel Hailfinger begrüßt das Sofortprogramm. Er betont: „Der Sportkreis engagiert sich seit vielen Jahren unter dem Motto „Vom Nichtschwimmer zum Schwimmhelden“. Wir freuen uns daher, dass der Schwimmunterricht gestärkt wird.“
Anträge sind ab 21. Juni möglich
Anträge können von Schwimmvereinen, DLRG-Ortsgruppen sowie privaten Anbietern mit Sitz in Baden-Württemberg gestellt werden. Die Umsetzung des Programms erfolgt über eine ARGE der DLRG-Landesverbände und der beiden baden-württembergischen Schwimmverbände. Dadurch wird gewährleistet, dass alle Anbieter von Schwimmkursen zu denselben Bedingungen bezuschusst werden. Anträge können ab dem 21. Juni ausschließlich über das Internetportal www.sofortprogrammschwimmenbw.de gestellt werden. Dieses ist für die Antragstellung ab dem 21. Juni bis zum 30. November 2021 freigeschaltet. Eine rückwirkende Bezuschussung bereits angelaufener Kurse ist nicht möglich. Die Laufzeit der Schwimmkurse muss bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.
Gefördert werden Anfängerkurse mit einer Gruppengröße von mindestens sechs bis maximal elf Kindern bis zu einem Alter von einschließlich 13 Jahren. Der Gesamtumfang eines Schwimmkurses muss mindestens 600 Minuten betragen. Die Qualität der Kurse ist dabei eine wichtige Voraussetzung. Daher können nur Schwimmlehrkräfte mit anerkannter Qualifikation im Bereich Schwimmausbildung die Kurse leiten. Zudem müssen diese inhaltlich die Niveaustufen 1 und 2 (Wassergewöhnung und Grundfertigkeiten des Schwimmens) der „Empfehlungen für den Schwimmunterricht in der Schule“ abbilden.
Sportkreis Reutlingen e.V.